Neuerungen Infektionsschutzgesetz ab 26.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 26.04.2021, sind Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Die Testung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.

Das Ministerschreiben mit den Einzelheiten und die Datenschutzinformation finden Sie im Anhang.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule-allgmein/test

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Ströher              S. Körper            B. Weinz

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