Notbetreuung

Notbetreuung

Den Bedarf für die Notbetreuung können Sie über rsplus-io(at)idar-oberstein(dot)de anmelden (Name und Klasse des Kindes, sowie Ankunfts- und Abholzeit angeben). Dies soll möglichst bis spätestens 12 Uhr am Vortag erfolgen.

Die Notbetreuung richtet sich an Berufsgruppen, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig ist, wie z.B. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung.

Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können ebenso die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.

Notbetreuung in den Osterferien

Auch in den Osterferien wird an den Werktagen bei Bedarf eine Notbetreuung eingerichtet. Teilen Sie uns den Betreuungsbedarf bitte noch vor Beginn der Osterferien, d.h. bis zum 07.04.2020 unter Angabe der Tage und der genauen Zeiten mit. Sollten Sie kurzfristig in den Ferien auf Notbetreuung angewiesen sein, melden Sie dies bitte spätestens am Vortag bis 12.00 Uhr an. In jedem Fall bitte die Mailadresse rsplus-io(at)idar-oberstein.de nutzen!!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen via Mail weiterhin für Fragen zur Verfügung.