Zweite Stufe der Schulöffnung an der RS+ Idar-Oberstein

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, die erste Stufe der Schulöffnung seit Beginn des Präsenzunterrichts für die Klassen der Klassenstufen 9 und 10 liegt hinter uns.

Die SchülerInnen und Schüler haben die vorgeschriebenen Hygienebestimmungen umgesetzt und der Unterricht an der Realschule plus Idar-Oberstein ist insgesamt störungsfrei gelaufen.

Nun wird ab Montag, 25.05.2020 der Unterricht für die Klassenstufen 5 und 6

wieder aufgenommen.

Hier wird es einen Wechselplan mit täglichem Wechsel geben. Jede Klasse wird in zwei Gruppen aufgeteilt, damit in den Räumen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Wer zur ersten und wer zur zweiten Gruppe gehört teilen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer rechtzeitig mit. Der Präsenzunterricht für die Stufen 5 und 6 startet also am 25. Mai 2020 für die ersten Lerngruppen und am 26. Mai 2020 für die zweiten Lerngruppen.

Parallel dazu werden die pädagogischen Angebote für das häusliche Lernen für die Klassenstufen 7 und 8 sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aus persönlichen Gründen nicht an der Präsenzbeschulung teilnehmen können, fortgesetzt.

Für unsere Schule bedeutet dies, dass die Stufen 7 und 8 weiterhin online durch Lehrkräfte betreut werden. Für diese beiden Stufen beginnt die Präsenzphase am Montag, 8.Juni 2020. Detaillierte Informationen erhalten Sie hierzu gesondert.

Für alle SchülerInnen, deren Unterricht kommenden Montag wieder aufgenommen wird, fahren die Busse nach dem gleichen Fahrplan wie vor der Schulschließung. Vergesst bitte nicht für die Busfahrt und die Pausen eine Mund-Nasen-Maske oder einen Schal mitzubringen.

Das Betreten des Schulgeländes ist nur Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiterem schulischen Personal gestattet. Alle anderen Personen bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache.

Insbesondere die Hygiene- und Abstandsregelungen sind in der Schule unbedingt einzuhalten.

Vorsorglich muss ich auf folgende Regelung hinweisen:

Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen halten, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule i.S.v. §95ÜSchO vor. Als erzieherische Einwirkung gem. §96Abs. 1 ÜSchO sollte zunächst eine Ermahnung ausgesprochen werden. Wird dieser Ermahnung nicht Folge geleistet, kann eine Untersagung der Teilnahme am Unterricht oder ein Ausschluss von der Schule auf Zeit erfolgen. Gem.§98Abs.4 und § 99Abs. 8 ÜSchO können diese Maßnahmen auch vorläufig durch die Schulleiterin oder den Schulleiter ausgesprochen werden.

Ich denke, für alle werden gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung eine Selbstverständlichkeit sein. So bleiben wir alle miteinander gesund.

Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich für die kommenden Wochen einen guten Start.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ströher, Rektor

 

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